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Ausschreibung: Forschungsförderung durch die GfHf

Mit der Forschungsförderung beabsichtigt die GfHf, die Hochschulforschung stärker in der Wissenschaftslandschaft zu verankern und sichtbar zu machen. Während die Hochschulforschung in
den letzten Jahren durch verschiedene BMBF-Programme und -Förderungen erheblich an
Kapazitäten und Sichtbarkeit gewonnen hat, bleiben Anträge bei der DFG sowie die Beteiligung an
EU-Programmen noch hinter den Möglichkeiten zurück. Dasselbe gilt hinsichtlich der Vernetzung mit
anderen Wissensgebieten in konkreten Forschungsprojekten.

Gefördert wird die Entwicklung von Forschungsanträgen zur Einreichung bei etablierten
Förderorganisationen wie z.B. der DFG, der Volkswagen-Stiftung oder im EU-Rahmenprogramm
(Anschubfinanzierung). Gefördert wird die Antragsentwicklung sowohl für Einzel- als auch für
Verbundvorhaben.

Förderumfang/-dauer

  • bis zu sechs Monate
  • Sachmittel, z.B. Reise- und Veranstaltungskosten (Workshops)
  • Personalkosten (wissenschaftliche Hilfskräfte)
  • Die Förderung umfasst maximal 10.000 EUR.

Voraussetzungen

  • Antragsteller:innen müssen antragsberechtigt bei der Förderorganisation sein, bei der die Antragseinreichung beabsichtigt wird.

Förderkriterien

  • Beitrag zur Profilierung der Hochschulforschung in der Wissenschaftslandschaft
  • Originalität / Innovativität
  • erwarteter Erkenntnisgewinn
  • Vernetzung mit anderen Wissenschaftsfeldern
  • Realisierbarkeit

Antrag

Im Antrag muss dargelegt werden, warum eine GfHf-Förderung notwendig ist und was genau
bezweckt wird. Das Vorhaben muss inhaltlich begründet werden. Rein anwendungsorientierte
Projektentwicklungen werden nicht gefördert. Das Ziel muss genau benannt werden (Antrag für
welches Förderformat bei welcher Förderorganisation). Ein konkreter Zeitplan ist beizufügen, inkl.
Datum der beabsichtigten Antragstellung.
Folgende Angaben dienen zur Orientierung für den Antragsumfang: Inhaltliche Begründung inkl.
Forschungsstand (max. 3 Seiten); Arbeits- und Zeitplan, Kalkulation, Ergebnisverwertung, CV der
Antragsteller:innen inkl. projektbezogene Publikationen (jeweils max. 1 Seite).

Verfahren

  • Anträge können bis zum 15.Juli 2024 ausschliesslich in digitaler Form beim Vorstand der GfHf eingereicht werden. Ansprechpartnerin im GfHf-Vorstand ist Carla Bohndick (carla.bohndick@uni-hamburg.de).
  • Die Anträge werden durch den GfHf-Vorstand begutachtet.
  • Über die Förderung entscheidet der GfHf-Vorstand.
  • Das Endprodukt (Antrag bei Förderorganisation) ist dem GfHf-Vorstand nach Abschluss der Förderung vorzulegen.
  • Die Förderung durch die GfHf ist bei allen weiteren Ergebnisverwertungen (z.B. Vorträge, Publikationen) zu nennen.
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